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Allgemein · Heiko Mania · Admin · 2 Follower · 01.10.2026 · 18 Aufrufe

PNOG ist durchs Kabinett - aber die eigentliche Pflegereform kommt erst noch

Gestern Morgen war noch nicht sicher, ob es überhaupt gelingen würde. Jetzt ist klar: Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, hat am 30. September 2026 das Bundeskabinett passiert. Nach tagelangem Streit zwischen Union und SPD verständigte sich die Koalition auf einen Kompromiss. Damit beginnt jetzt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Beschlossenes Gesetz ist das PNOG damit ausdrücklich noch nicht. Bundestag und Bundesrat werden sich als Nächstes damit beschäftigen.

Interessant ist vor allem, was auf den letzten Metern noch verändert wurde. Denn einige der Punkte, die wir gestern noch als besonders kritisch beschrieben haben, haben es offenbar nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durch das Kabinett geschafft.

Pflegende Angehörige: Die geplante Rentenkürzung ist vom Tisch

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft pflegende Angehörige. Im Referentenentwurf war vorgesehen, die von der Pflegeversicherung finanzierten Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige künftig auf 70 Prozent des bisherigen Umfangs zu reduzieren. Genau dieser Punkt hatte erhebliche Kritik ausgelöst.

Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist diese Kürzung nicht mehr vorgesehen. Die Pflegeversicherung soll die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig übernehmen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann stellte diesen Punkt nach dem Kabinettsbeschluss ausdrücklich heraus.

Das ist durchaus bemerkenswert. Es zeigt auch, dass die Diskussion um das PNOG und die Stellungnahmen zum Referentenentwurf Wirkung entfaltet haben.

Auch bei den Pflegeheimen wurde nachgebessert

Eine weitere Änderung betrifft die Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Im Referentenentwurf sollten die Zeiträume bis zum Erreichen höherer Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen verlängert werden. Nach Angaben aus der SPD wurde diese geplante Verschlechterung im Kabinettskompromiss zurückgenommen.

Was allerdings nicht kommt, ist der von Teilen der SPD geforderte Pflegedeckel. Die Forderung, den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil auf 1.500 Euro zu begrenzen, findet sich im jetzigen Kabinettsbeschluss nicht wieder. Auch ein unmittelbarer Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung wurde nicht beschlossen. Diese grundlegenden Finanzierungsfragen werden zunächst weitergereicht.

Und genau hier liegt der eigentliche Kompromiss

Man könnte das PNOG deshalb inzwischen fast als Vorschaltgesetz zur eigentlichen Pflegereform bezeichnen. Kurzfristig soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden. Für 2027 rechnet die Bundesregierung ohne Gegenmaßnahmen mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Bereits 2028 wären es mehr als 15 Milliarden Euro.

Dafür setzt die Bundesregierung sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite an. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Ab 2028 ist außerdem unter bestimmten Voraussetzungen ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern vorgesehen. Gleichzeitig soll der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung nach dem Willen der Bundesregierung bei 3,6 Prozent stabilisiert werden.

Die großen Fragen bleiben damit allerdings weiterhin offen: Wie verteilen wir die Finanzierung der Pflege langfristig? Welche Rolle soll die private Pflegeversicherung spielen? Wie lassen sich die immer weiter steigenden Eigenanteile begrenzen? Welche versicherungsfremden Leistungen muss künftig der Bund finanzieren? Und wie schaffen wir ein System, das angesichts der demografischen Entwicklung auch in den 2030er-Jahren noch funktioniert?

Pflege zu Hause soll neu organisiert werden

Gleichzeitig enthält das PNOG mehr als Finanzierungsregelungen. Die Bundesregierung will die häusliche Pflege deutlich stärker unterstützen und verschiedene bisherige Einzelleistungen zu Budgets zusammenführen.

Vorgesehen ist unter anderem eine neue fachliche Pflegebegleitung vor Ort. Sie soll Pflegebedürftige und Angehörige frühzeitig unterstützen und helfen, stabile häusliche Versorgungsarrangements aufzubauen. Für niedrigschwellige Hilfen soll außerdem ein Sozialraumbudget geschaffen werden. Für akute Situationen, beispielsweise wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt, ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen.

Gleichzeitig soll Prävention deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken. Versicherte ab 60 Jahren sollen einen Anspruch auf einen neuen "Check-up 60+" erhalten. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken früher zu erkennen und Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad besitzen, soll Bestandsschutz gelten.

Für die Pflegeinformatik steckt überraschend viel im PNOG

Aus Sicht der Pflegeinformatik lohnt sich ein genauerer Blick auf einen Teil des Gesetzes, der in der öffentlichen Diskussion über Beiträge und Leistungskürzungen beinahe untergeht.

Pflegeeinrichtungen sollen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, technische und digitale Innovationen einzusetzen. Dafür sollen Vertrags- und Vergütungsregelungen geöffnet werden. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sollen über sogenannte Transformationsstellenanteile sogar die Möglichkeit erhalten, den Einsatz personalentlastender Technik und Digitalisierung zeitlich begrenzt in den Pflegesätzen geltend zu machen.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege soll dauerhaft etabliert und mit zusätzlichen Aufgaben ausgestattet werden. Noch bemerkenswerter ist die finanzielle Dimension: Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege bereitgestellt werden. Die Länder sollen weitere 400 Millionen Euro beitragen. Damit reden wir potenziell über ein Investitionsvolumen von zwei Milliarden Euro.

Gerade dieser Teil des PNOG verdient aus meiner Sicht in den kommenden Wochen deutlich mehr Aufmerksamkeit. Entscheidend wird nämlich sein, was unter "Digitalisierung" und "Innovation" konkret verstanden wird und wie diese Mittel tatsächlich in interoperable, versorgungsrelevante und personalentlastende Lösungen übersetzt werden.

Die eigentliche Entscheidung wurde auf Januar vertagt

Der vielleicht wichtigste Teil des gestrigen Kompromisses steht deshalb gar nicht unmittelbar im PNOG.

Am 7. Oktober soll eine Pflegestrukturkommission eingesetzt werden. Sie soll die grundlegenden Fragen der zukünftigen Pflegeversorgung und Pflegefinanzierung bearbeiten und bereits bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Auf dieser Grundlage sollen weitere Reformen möglichst zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Damit wird deutlich: Das gestern beschlossene PNOG ist nicht die große abschließende Pflegereform. Es ist vielmehr der Versuch, die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell zu stabilisieren, einige strukturelle Veränderungen anzustoßen und der Koalition gleichzeitig Zeit für die schwierigsten politischen Entscheidungen zu verschaffen.

Das erklärt auch die gemischten Reaktionen. Der BKK Dachverband begrüßt, dass der politische Stillstand zunächst überwunden wurde, sieht aber noch keinen umfassenden strukturellen Durchbruch. Auch der Verband der Ersatzkassen spricht ausdrücklich von einem "Vorschaltgesetz" und erwartet von der kommenden Strukturkommission Antworten unter anderem zum Verhältnis von sozialer und privater Pflegeversicherung sowie zu den steigenden Eigenanteilen.

Nach dem PNOG ist vor der eigentlichen Pflegereform

Gestern lautete die Frage noch: Schafft es das PNOG überhaupt durch das Kabinett?

Heute kennen wir die Antwort: Ja.

Aber damit beginnt die entscheidende Diskussion eigentlich erst. Denn der Kabinettsbeschluss löst kurzfristige Finanzierungsprobleme, korrigiert einige besonders umstrittene Punkte des Referentenentwurfs und enthält durchaus interessante strukturelle Ansätze. Die grundlegende Antwort darauf, wie Deutschland Pflege langfristig finanzieren und organisieren will, liefert er jedoch noch nicht.

Deshalb sollten wir jetzt nicht nur auf Bundestag und Bundesrat schauen. Mindestens genauso wichtig wird die Arbeit der Pflegestrukturkommission.

Und aus Sicht der Pflegeinformatik sollten wir sehr genau hinschauen, was mit den angekündigten Milliarden für Digitalisierung passiert. Denn wenn jetzt tatsächlich erhebliche öffentliche Mittel in die digitale Transformation der Langzeitpflege fließen, darf daraus nicht einfach eine neue Runde isolierter Einzellösungen entstehen.

Digitalisierung muss am Ende Versorgung verbessern, Pflegefachpersonen entlasten und Daten dort verfügbar machen, wo sie für Versorgung und Steuerung gebraucht werden.

Dann könnte aus einem zunächst vor allem finanzpolitisch getriebenen PNOG tatsächlich mehr werden.

mcp-bild

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

PNOG, Pflegereform, Pflegeversicherung, Pflegepolitik, Pflegeinformatik, Digitalisierung

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