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PNOG/Digitalpakt · Heiko Mania · Admin · 2 Follower · 30.09.2026 · 31 Aufrufe

PNOG vor dem Kabinett: Kommt die Pflegereform heute wirklich durch?

Heute könnte es ernst werden. Für den 30. September 2026 ist vorgesehen, dass das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, im Bundeskabinett beraten und auf den Weg gebracht wird. Noch am Montag bestätigte das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich, dass an diesem Zeitplan festgehalten werde. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich: Hinter den Kulissen wird weiterhin intensiv verhandelt. Und damit ist am Morgen der Kabinettssitzung keineswegs selbstverständlich, dass das Gesetz tatsächlich in der bislang vorgesehenen Form beschlossen wird.

Dabei ist der Handlungsdruck enorm. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann beziffert den notwendigen Konsolidierungsbedarf der Pflegeversicherung für das kommende Jahr auf rund acht Milliarden Euro. Im Referentenentwurf wird für 2027 bei unverändertem Beitragssatz sogar mit einem rechnerischen Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro gerechnet. Das PNOG soll deshalb zunächst verhindern, dass die Beiträge erneut deutlich steigen und die soziale Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren. Linnemann selbst macht allerdings keinen Hehl daraus, dass damit die langfristige Finanzierung der Pflege noch nicht gelöst ist. Dafür soll eine weitere Kommission Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeiten.

Genau an dieser Stelle entzündet sich derzeit der politische Streit. Die SPD kritisiert, dass der bisherige Ansatz zu stark auf Einsparungen und Leistungseinschränkungen setzt. Sie fordert, bereits jetzt stärker an die Strukturen der Pflegeversicherung heranzugehen. Dazu gehört insbesondere ein finanzieller Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Zusätzlich fordert die SPD eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile für Menschen in Pflegeheimen. Diskutiert wird dabei ein sogenannter Pflegedeckel von 1.500 Euro für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Linnemann lehnt diesen Ansatz ab und verweist unter anderem auf die zusätzlichen Kosten und darauf, dass damit das grundsätzliche Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung nicht gelöst werde.

Was das PNOG konkret verändern soll

Der bislang vorliegende Entwurf enthält durchaus weitreichende Eingriffe. Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen leicht angehoben werden. Wer bereits einen Pflegegrad besitzt, soll Bestandsschutz genießen. Pflegegrad 1 soll stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Der bisherige Entlastungsbetrag soll dort entfallen und durch andere Beratungs- und Präventionsangebote ersetzt werden. Gleichzeitig soll "Reha vor Pflege" gestärkt werden. Das Bundesgesundheitsministerium begründet diese Maßnahmen damit, den überproportionalen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu bremsen und vorhandene Mittel stärker auf Menschen mit höherem Pflegebedarf zu konzentrieren.

Besonders umstritten sind die geplanten Veränderungen für pflegende Angehörige. Nach dem Referentenentwurf sollen die von der Pflegeversicherung gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Umfangs reduziert werden. Bestehende Rentenanwartschaften bleiben unangetastet, zukünftige Anwartschaften würden jedoch entsprechend geringer ausfallen. Verbände kritisieren gerade diesen Punkt scharf und warnen davor, ausgerechnet diejenigen stärker zu belasten, die einen erheblichen Teil der pflegerischen Versorgung in Deutschland übernehmen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wären betroffen. Die Zeiträume bis zum Erreichen der jeweils höheren Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen sollen verlängert werden. Der höchste Zuschuss von 75 Prozent würde nach dem bisherigen Entwurf künftig erst nach 54 statt nach 36 Monaten erreicht. Für bereits im Heim lebende Menschen ist zwar ein Bestandsschutz für die erreichte Stufe vorgesehen, grundsätzlich würde die finanzielle Entlastung aber später greifen. Genau das steht politisch quer zur Forderung nach einer stärkeren Begrenzung der Eigenanteile.

Auf der Einnahmeseite sollen ebenfalls neue Wege gegangen werden. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, eine Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und Pflegeversicherungsbeiträge auf Minijobs. Gleichzeitig sollen bestehende Bundesdarlehen erst später zurückgezahlt werden. Das zeigt: Das PNOG ist keineswegs ausschließlich ein Kürzungsgesetz. Es kombiniert zusätzliche Einnahmen, Leistungseinschränkungen und strukturelle Veränderungen. Die Frage ist allerdings, wie ausgewogen diese Lasten verteilt sind.

Für das PNOG spricht vor allem die Zeit

Wer für einen schnellen Kabinettsbeschluss argumentiert, kann auf ein ziemlich einfaches Problem verweisen: Die Pflegeversicherung benötigt kurzfristig eine finanzielle Perspektive für 2027. Selbst der Verband der Ersatzkassen bezeichnet das PNOG deshalb inzwischen sinngemäß als notwendiges Vorschaltgesetz. Erst die kurzfristige Stabilisierung, danach die grundlegende Reform - so könnte der pragmatische Weg aussehen. Auch die stärkere Präventionsorientierung, die Überprüfung der Begutachtung und eine stärkere Fokussierung der Leistungen werden von Teilen der Kassen grundsätzlich unterstützt.

Dagegen spricht die Gefahr, das eigentliche Problem erneut zu vertagen

Die Gegenposition ist ebenso nachvollziehbar. Pflegebedürftige und Angehörige sollen Leistungseinschränkungen akzeptieren, während zentrale Fragen der Finanzierung zunächst auf eine Kommission verschoben werden. Wer trägt künftig welchen Anteil? Welche Rolle spielt der Bund? Wie werden versicherungsfremde Leistungen finanziert? Wie werden soziale und private Pflegeversicherung beteiligt? Und wie lässt sich verhindern, dass steigende Pflegekosten immer stärker bei Pflegebedürftigen und ihren Familien landen?

Auch aus der professionellen Pflege kommt deutliche Kritik. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht im bisherigen Entwurf zwar richtige Ansätze bei Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung, kritisiert aber eine zu starke Orientierung an Einsparungen statt an der tatsächlichen Versorgung. Der Deutsche Pflegerat fordert ebenfalls, den Versorgungsbedarf stärker zum Ausgangspunkt der Reform zu machen.

Und heute?

Das macht den heutigen Mittwoch politisch interessant. Noch vor zwei Tagen erklärte das Bundesgesundheitsministerium, der Gesetzentwurf solle weiterhin am 30. September ins Kabinett. Gleichzeitig liefen intensive Verhandlungen. Auch gestern bestand zwischen Union und SPD noch keine vollständige Einigung. Der Kabinettsbeschluss ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt ein Ziel - aber noch kein Ergebnis.

Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Bedeutung dieser Debatte. Deutschland braucht kurzfristig eine finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung. Aber wir sollten aufpassen, dass aus dem notwendigen Stopfen eines Milliardenlochs nicht erneut eine Pflegereform wird, bei der die grundlegenden Fragen vertagt werden.

Denn am Ende geht es nicht nur darum, wie wir Pflege 2027 finanzieren. Es geht darum, wie ein Pflegesystem aussehen muss, das auch 2035 noch funktioniert - für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegefachkräfte und diejenigen, die es finanzieren.

Heute könnte dafür ein wichtiger Schritt gemacht werden. Ob er tatsächlich gemacht wird und wie weit er reicht, ist am Morgen des 30. September noch offen.

pnogh

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

PNOG, Pflegeversicherung, Pflegereform, Pflegepolitik, Pflege

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